Aufgrund von Brexit und dem Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gelten Verkäufe zwischen UK und EU nicht länger als innergemeinschaftlich und werden nun wie Im- und Exporte behandelt. Zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer fallen bei Verkäufen zwischen EU und UK zusätzliche Kosten wie Einfuhrzölle und Transportunternehmengebühren an.
Zum Beispiel zählt durch Brexit nun eine Transaktion zwischen einem Käufer in der EU, der einen Artikel von einem Verkäufer in UK bezieht, als Export aus UK und als Import in die EU. Aufgrund des Kauf-/Verkaufmodells verkauft ein Verkäufer aus dem UK zuerst an GOAT (statt dem Endkunden in der EU). Umsatzsteuerlich gemeldete Verkäufer müssen je nach Aufenthaltsort die Umsatzsteuer im Artikelpreis mit einschließen. Da GOAT letztendlich den Artikel an den Käufer in der EU verkauft, erhebt GOAT Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhrzölle und andere anfallende Gebühren an der Kasse.
Ein weiters Beispiel: Eine Transaktion zwischen einem Käufer im UK, der einen Artikel von einem Verkäufer in der EU bezieht, gilt als Export aus der EU und als Import in das UK. Aufgrund des Kauf-/Verkaufmodells verkauft ein Verkäufer aus der EU zuerst an GOAT (statt dem Endkunden im UK). Umsatzsteuerlich gemeldete Verkäufer verkaufen entweder zum Nullsatz ("zero-rated") oder müssen die Umsatzsteuer im Artikelpreis mit einschließen. Da GOAT letztendlich den Artikel an den Käufer im UK verkauft, erhebt GOAT Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhrzölle und andere anfallende Gebühren an der Kasse.