EU- und UK-Gesetze für Online-Marktplätze geben vor, dass Marktplätze wie GOAT bei grenzüberschreitenden "Business-to-Consumer”-Geschäften (B2C) von Drittverkäufern als sog. "fiktiver Lieferer" agieren. GOAT gilt für Umsatzsteuerzwecke als sog. verdeckte Stellvertreter sowohl in der EU als auch im UK, da GOAT als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer agiert. GOAT gilt als fiktiver Lieferer an den Käufer und ist bei allen relevanten Käufen durch EU- oder UK-Käufer dafür verantwortlich, Umsatzsteuer zu erheben und an die entsprechende Steuerbehörde abzuführen. Des Weiteren ist GOAT auch verantwortlich dafür, Käufe für nicht umsatzsteuerlich gemeldete Verkäufer im Zuge des Kauf-/Verkaufmodells zu ermöglichen.
Was sind die EU-/UK-Gesetze für Online-Marktplätze
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